Werte Vereinsvorstände, liebe Kolleginnen und Kollegen
Wie an der Delegiertenversammlung im März beschlossen, haben wir uns in der Verbandsleitung Gedanken gemacht, wie die Bemessung und der Bezug der Mitgliederbeiträge vereinfacht und der Realität näher gebracht werden können. Wir zählen weiterhin darauf, dass Ihr uns die effektiven Mitgliederzahlen per Ende Jahr meldet, NEU aber auch, ob ihr aktiv im Nachwuchsbereich und/oder der Organisation von Anlässen wart.
Entsprechend wird der Mitgliederbeitrag für das Folgejahr festgelegt. Die Vereinspauschale entfällt ab nächstem Jahr, wenn sowohl die Statutenänderung (Art. 16) wie auch das dazugehörende Reglement an der DV vom 1. März 2024 angenommen wird.
Gerne laden wir euch zur Vernehmlassung ein. Eingabefrist an Präsident: 31. Oktober 2023.
Vielen Dank und freundliche Grüsse
Anton Hänni
Präsident Swiss Cycling Kantone Bern und Solothurn