Die Verschärfung des Kantonalen Berner Waldgesetzes hätte das Biken abseits von befestigten Waldstrassen verboten. Swiss Cycling hat Anfangs Februar 2012 eine Online-Petition gegen das geplante Waldgesetz gestartet und alle betroffenen Personen aufgefordert, sich bei der Online-Petition einzutragen und sich damit am Vernehmlassungsverfahren zu beteiligen. Der Widerstand gegen die Verschärfung des Waldgesetzes erhielt grossen Zuspruch, 31‘235 Personen haben sich eingetragen und so eine klare Position bezogen. Die Online-Petition wurde zusammen mit einem Vernehmlassungsschreiben am 27. Februar 2012 an den Berner Regierungsrat geschickt.
Der Regierungsrat hat die Teilrevision des Kantonalen Waldgesetztes am 4. Juli 2012 verabschiedet. Auf eine Verschärfung der Bestimmungen zum Radfahren im Wald will der Regierungsrat verzichten. Das im Vernehmlassungsverfahren zur Diskussion gestellte Verbot des Radfahrens im Wald abseits von Waldstrassen und besonders bezeichneten Wegen und Pisten wird also nicht umgesetzt. Die Nutzungskonflikte im Wald sollen stattdessen einvernehmlich gelöst werden.
Die Vorlage orientiert sich an der Maxime einer nachhaltigen Entwicklung uns sieht eine funktionierende Waldwirtschaft als Garant dafür, dass der Berner Wald seine vielseitigen Funktionen auch in Zukunft erfüllen kann. Im Rahmen der öffentlichen Vernehmlassung stiess die Vorlage, welche beispielsweise auch die Einführung eines Kantonalen Waldplans sowie weitere Themen beinhaltet, auf reges Interesse und grundsätzlich auf breite Zustimmung. Umstritten war ausschliesslich eine Verschärfung der Bestimmung zum Radfahren im Wald. In einem Antrag an den Grossen Rat verzichtet der Regierungsrat auf eine solche Änderung. Die bestehenden Konflikte zwischen den verschiedenen Anspruchsgruppen sollen stattdessen im Rahmen einer Arbeitsgruppe gelöst werden. Einvernehmliche Lösungen sind nach Ansicht der Regierung zielführender als neue Verbote.
Der Grosse Rat wird die Vorlage voraussichtlich in der Novembersession 2012 in erster Lesung beraten.
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